Impressum

Allgemeine Geschä.sbedingungen – CodingKolbermoor, Dr.-Hans-Jakob-Straße 8, 83059 Kolbermoor, Deutschland
I. Allgemeines, Vertragsparteien
Die nachfolgenden BesEmmungen finden vereinbarungsgemäß auf Verträge in Folge eines Angebots zwischen CodingKolbermoor (Verwender) und dem AuPraggeber/Käufer (Kunden) Anwendung. Verwender und Kunde sind gemeinsam die Vertragsparteien.
Die IdenEtät und ladungsfähige AnschriP des Verwenders ist CodingKolbermoor, Inhaber Andreas Böhmer (Gewerbetreibender), Dr.- Hans-Jakob-Straße 8, 83059 Kolbermoor, Deutschland (Sitz), Telefonnummer 0175- 6018024, E-Mail info@codingkolbermoor.de
Kunden sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein RechtsgeschäP zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen TäEgkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder jurisEsche Person oder eine rechtsfähige PersonengesellschaP, die bei Abschluss eines RechtsgeschäPs in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen TäEgkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Nur zwischen dem Verwender und einem Kunden als Verbraucher oder Kunden als Unternehmer vereinbarte Klauseln sind als solche kenntlich gemacht („nur für Verbraucher“ bzw. „nur für Unternehmer“).
Die Vertragssprache ist Deutsch.
III. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch eine mit dem Angebot übereinsEmmende Annahme zustande. Die bloße Entgegennahme einer Bestellung oder Anfrage über Fernabsatzwege (zB E-Mail/Fax/ Telefon/WhatsApp) stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar. Der Verwender wird das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden schriPlich, in Texlorm oder durch andere dem Kunden im konkreten Fall mitzuteilende Weise innerhalb einer angemessenen annehmen, ansonsten gilt das Angebot als abgelehnt.
IV. Preise, Fälligkeit
Alle Preise sind in Euro.
Die vereinbarte Zahlung ist vollständig ohne Abzug oder Skonto bei Lieferung bzw. Leistung fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung und kommt ohne weitere Erklärungen des Verwenders spätestens 30 Tage nach der Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat und nichts anderes besEmmt ist. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

Preisanpassungsvorbehalt:
Alle im Angebot genannten Preise beruhen auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt kalkulierten Material-, Ankaufs-, Erstbezugs- und/oder Arbeitspreise. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Verwender im Falle von wesentlichen Preissteigerungen berechEgt ist eine neue Einigung über eine angemessene Anpassung der vereinbarten Vergütung unter BerücksichEgung der vom Verwender nachzuweisenden Kostensteigerungen zu verlangen. Ein zusätzlicher Gewinn bleibt ausgeschlossen. Ein Nachweis kann durch Vorlage der Einkaufspreissteigerungen u.ä. erfolgen. Der Kunde hat das Recht im Falle von Preissenkungen zB des Zulieferers ebenfalls einen neuen Preis unter BerücksichEgung der Preissenkungen zu verlangen.
Für alle Leistungen des Verwenders, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt sind, sind die Preise jedoch nicht anzuheben.
Ist eine Preiserhöhung notwendig und kann trotz gegenseiEger Bemühungen keine neue Einigung gefunden werden, steht dem Verwender ein Kündigungs- bzw. Rücktriosrecht zu. Die gesetzlichen BesEmmungen, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung und Rücktrio, gelten davon unbeschadet.
V. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verwenders.
VI. Leistung, FerAgstellung, Abholung, Versand
Die vereinbarte Beschaffenheit und FerEgstellungsfrist richtet sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen, i.Ü. nach den gesetzlichen BesEmmungen.
Der Verwender bietet den Kauf neuer und gebrauchter Ware und Kfz-Leistungen wie Leistungssteigerung, SoPwareeinsatz, Sonder- umbauten und AnferEgung von Fahrzeugersatzschlüsseln an.
Leistungsort ist der Ort des Sitzes des Verwenders. Die Versendung der Ware an einen abweichenden, vom Kunden angegebenen Ort ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Leistungsort in der in der Bestellung konkret angegebenen Höhe. Die Gefahr des
Untergangs der Ware trägt bis zur Übergabe an den Kunden der Verwender.
Selbstbelieferungsvorbehalt:
Der Verwender ist berechEgt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Belieferungsvertrags seinerseits den Liefergegenstand unverschuldet nicht erhält. Der Verwender wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeiEge Verfügbarkeit des Vertragsgegenstandes informieren und, wenn er deshalb zurücktreten will, das Rücktriosrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Kunden steht infolge der erteilten InformaEon des Verwenders ein solches Rücktriosrecht zu. Der Verwender wird dem Kunden im Falle des Rücktrios einer oder beider Vertragsparteien die etwaig bereits geleistete Anzahlung oder sonsEge Gegenleistung unverzüglich erstaoen.
VII. Untersuchungs-/Rügepflichten (nur für Unternehmer)
Der Kunde wird unverzüglich nach Eingang von Waren und Diensten prüfen, ob sie der bestellten Menge, dem bestellten Typ und/oder der vereinbarten Dienstleistung entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen dem Kunden in ausdrücklicher Beschränkung des § 377 HGB nicht.
VIII. Ha.ung
Der Verwender haPet für alle schuldhaP verursachte Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden, die dem ProdukthaPungsgesetz unterfallen, Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) und Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglisEgem Verschweigen von Mängeln haPet der Verwender auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die HaPung aber der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten HaPung gegeben ist. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz stao der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die HaPung für Verzug und für Unmöglichkeit besEmmt sie hingegen wie folgt:
Verzugsschaden bei verzögerter Lieferung:
Der Verwender haPet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verwenders, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaP verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen BesEmmungen. Die HaPung des Verwenders ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Außerhalb dieser Fälle wird die HaPung des Verwenders wegen Verzugs auf den Schadensersatz neben der Leistung bzw. stao der Leistung auf die Fälle eines Verzugsschadens begrenzt, die typischerweise mit diesem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Verwenders etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhaPer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhaPe Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer der zuvor Fälle gegeben ist.
Das Recht des Kunden zum Rücktrio vom Vertrag nach den gesetzlichen BesEmmungen bleibt unberührt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die HaPung nach dem ProdukthaPungsgesetz und für GaranEeerklärungen bleibt unberührt. Führt höherer Gewalt zu einer Verzögerung des Beginns oder Unterbrechung der Arbeiten, Leistungen oder Lieferung durch den Verwender, werden die Vertragsparteien für diese Zeit von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag frei. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes Ereignis, das unvorhersehbar war und trotz größtmöglicher Bemühungen unter Beachtung zumutbarer Sorgfalt unvermeidbar und außergewöhnlich ist. Dies sind insbesondere folgende, nicht abschließende, Ereignisse: Krieg, Pandemie, Sabotage, Streiks, Naturkatastrophen, Reaktorunfälle und terrorisEsche Anschläge.
Jede Vertragspartei bleibt aber der Mioeilung der anderen Vertragspartei und Mitwirkung an einer gemeinsamen einvernehmlichen Lösung verpflichtet. Soweit die Leistung unmöglich ist oder wird, gelten die gesetzlichen BesEmmungen
HaPung bei eingetretener Unmöglichkeit (§ 275 BGB):
Der Verwender haPet bei Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verwenders oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaP verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen BesEmmungen. Die HaPung des Verwenders ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich eine anderere der aufgeführten Ausnahmen vorliegt. Außerhalb dieser Ausnahmen wird die HaPung des Verwenders wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 25 % des Wertes der Lieferung bzw. Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhaPer Verletzung von Kardinalpflichten des Verwenders.

Solche Schadensersatzansprüche sind aber auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich eine andere o.g. Ausnahme vorliegt. Das Recht des Kunden zum Rücktrio vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
IX. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort bei allen Leistungen ist, soweit nicht ein anderes vereinbart wurde, der aktuelle Sitz des Verwenders. Der Kunde verbringt zum termingerecht den AuPragsgegenstand zum Erfüllungsort.
X a.) Sachmängelha.ung, Verjährung und Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“ (nur für Verbraucher) Wenn zwischen den Vertragsparteien eine Verkürzung der Verjährung bei Gebrauchoeilen und/oder ein Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“ vereinbart wird, erfolgt dies ausdrücklich in einer gesonderten Vereinbarung, die dem Vertrag beigefügt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen BesEmmungen zur SachmängelgewährleistungshaPung und Verjährung.
X b.) Sachmängelha.ung, Verjährung (nur für Unternehmer)
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Waren und/oder Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verwender, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Die Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglisEgem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verwender eine GaranEe für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche
zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaPen Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaPen Werkleistung bestehender – schuldhaPer Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), in den Fällen einer schuldhaP verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem ProdukthaPungsgesetz. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung bzw. mit der Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich anderes besEmmt ist, bleiben die gesetzlichen BesEmmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablauvemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
XI. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche des Verwenders kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden nicht bestrioen wird oder ein rechtskräPiger Titel vorliegt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis beruht.
XII. GaranAen
Ansprüche aus GaranEen stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verwender eine Beschaffenheits- und/oder HaltbarkeitsgaranEe ausdrücklich schriPlich bestäEgt hat
XIII. AlternaAve Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plaworm zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter hop://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

XIV. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts über den internaEonalen Warenkauf.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen VorschriPen.
Sind Allgemeine GeschäPsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die BesEmmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen VorschriPen. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter BerücksichEgung der vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde (§ 306 BGB).
XV. Widerrufsbelehrung über das Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher.
Es wird auf die separaten Widerrufsbelehrungen zum Widerrufsrecht beim Kauf und/oder Dienstvertrag verweisen, die der Kunde spätestens bei Vertragsschluss erhalten hat.
Ende
Stand: August 2022

Andreas Böhmer 
Dr.-Hans-Jakob-Straße 8
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